Mit Blick auf die anstehende Justizministerkonferenz positionieren sich die Bundesrechtsanwaltskammer und die Landesanwaltskammern gegen den bayerischen Initiativentwurf, der Rechtsschutzversicherern Beratungsaufgaben übertragen will. Die Anwaltschaft argumentiert, dass eine solche Doppelrolle von Versicherern zu nicht auszuschließenden Interessenkonflikten führt und die neutrale Beratungspflicht verletzt. Daher fordert die BRAK eine deutliche Abfuhr auf Bundesebene und betont die unersetzliche Funktion berufsrechtlicher Standards im Verbraucherschutz.
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Anwaltschaft befürchtet Kostenverweigerung durch versicherungsinterne Beratung ohne scharfe Kontrolle
Anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern wenden sich die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern gegen den bayerischen Vorschlag, Beratungsleistungen auf Rechtsschutzversicherer zu übertragen. Sie sehen darin eine direkte Bedrohung der im Rechtsdienstleistungsgesetz festgeschriebenen Unabhangs- und Neutralitätsprinzipien. Verbraucher müssten faktisch darauf vertrauen, dass Versicherer ihre Eigeninteressen nicht priorisieren. Systemische Interessenkonflikte wären programmiert, ohne Offenlegungspflicht. Dadurch würde das Verbrauchervertrauen massiv und nachhaltig erschüttert.
Versichererunternehmensziele verhindern dauerhaft neutrale Rechtsberatung zum Nachteil der Versicherten
Rechtsschutzversicherer richten als profitorientierte Unternehmen ihr Geschäftsmodell auf Gewinnsteigerung und Kostendrosselung aus. Die Bundesrechtsanwaltskammer betont, dass eine integrierte Deckungsprüfung und Rechtsberatung im gleichen Unternehmen Interessenkonflikte zwingend zur Folge hat. Wird dieselbe Organisation mit beiden Aufgaben betraut, können eigene Ertragsziele über die Unabhängigkeit der Beratung gestellt werden. Mandantinnen und Mandanten bleibt verborgen, inwieweit ihre Interessen tatsächlich gewahrt werden.
Vertragliche Versichereranschlussmodelle bedrohen aktuell erheblich berufsrechtliche Qualitätsstandards der Anwaltschaft
Erst die gerichtliche Geltendmachung führt in vielen Fällen dazu, dass Rechtsschutzversicherer verbindlich Kosten übernehmen, obwohl anwaltliche Aufforderungen zuvor unberücksichtigt blieben. Die eindeutigen berufsrechtlichen Vorgaben garantieren dagegen eine neutrale Vertretung der Mandantinnen und Mandanten ohne kommerzielle Einflussnahme. Eine Abwälzung dieser Aufgabe auf Versicherungsabteilungen würde jedoch den systemischen Druck erhöhen, Kosten zu begrenzen und könnte für Verbraucherinnen und Verbraucher zu willkürlichen Ablehnungen führen. ohne angemessene Begründung und gerichtliche Kontrolle. Vertrauensschutz erschwert. werden.
Versichererberatung bedroht langfristig Qualität und Unabhängigkeit hochwertiger juristischer Dienstleistung
In seiner Stellungnahme warnt BRAK-Präsident Wessels vor dem Vorhaben, das Beratungsgeschäft der Anwaltschaft auf Rechtsschutzversicherer zu verlagern, als Geschenk für die Branche zu Lasten der Mandanten. Er betont, dass eine formale organisatorische Trennung der betreffenden Abteilungen die in einem Unternehmen bestehenden Interessenkonflikte nicht neutralisiere. Versicherer handelten aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, setzten ihre Profitinteressen vorrangig durch und verschlechterten damit den Verbraucherschutz.
Mandantinnen und Mandanten profitieren direkt von unabhängiger anwaltlicher Beratungspflicht
Mit vehementem Einstehen sichert die BRAK zusammen mit den regionalen Rechtsanwaltskammern die Autonomie der anwaltlichen Beratung. Transparente Interessenabwägung und zuverlässiger Verbraucherschutz garantieren, dass Mandantinnen und Mandanten nicht unter willkürlichen Ablehnungen von Kostendeckungszusagen leiden. Gleichzeitig werden die berufsrechtlichen Standards gewahrt, wodurch der hohe Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes erhalten bleibt. Diese entschlossene Gegenwehr stärkt das Vertrauen in das Anwaltswesen und schützt die Mandanten effektiv.

