Öger Tours Pleite: Nur wenn Sie sich dort anmelden, können Sie nochmal an Ihr Geld kommen

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Wer bei Öger Tours gebucht hatte, schaute in 2019 in die Röhre: Es wurde die Insolvenz der Thomas Cook Gruppe und aller „Familienangehöriger“ bekannt gegeben. Darunter auch die Öger Tours GmbH. Doch es gibt eine Entschädigung!

Insolvenz von Öger Tours: Entschädigungen für Urlauber

Die ersten Entschädigungen für Urlauber, die ihre Reise aufgrund der Insolvenz von Öger Tours nicht antreten konnten, wurden aus dem Sicherungsschein und von der Bundesregierung gezahlt. Ersterer war nicht ausreichend, Letztere kommt mit der Bearbeitung der Anträge nicht hinterher. Die Anmeldung für die Ausgleichszahlungen ist aber noch bis zum 15. November 2020 möglich.

Oeger Tours Pleite trifft viele Menschen ( Foto: Shutterstock- Brian Minkoff _)

Oeger Tours Pleite trifft viele Menschen ( Foto: Shutterstock- Brian Minkoff _)

Der Sicherungsschein als erste Anlaufstelle

Urlauber, die ihre Reise bei der Öger Tours GmbH gebucht hatten, bekamen einen Sicherungsschein ausgehändigt. Dieser sah Zahlungen im Falle einer Pleite des Reiseveranstalters vor. Diese Zahlungen konnten auch in Anspruch genommen werden, allerdings war der Sicherungsschein mit 110 Millionen Euro gedeckelt.

Das Geld war längst nicht ausreichend, um alle Reisenden zu entschädigen, zumal nicht nur die Öger Tours GmbH betroffen war, sondern auch die übrigen Mitglieder der Thomas Cook Gruppe. So konnten die Urlauber zwar das Geld aus dem Sicherungsschein beantragen, doch nur 17,5 Prozent der Reisenden wurden entschädigt.

Der Rest ging bis dato leer aus. Zumal nicht einmal alle Reisekosten damit entschädigt wurden, denn ein Schadenersatz ist ebenso wenig vorgesehen wie weitere Kosten (z. B. der Mietwagen, der bereits vorab gebucht worden war).

Doch die von der Bundesregierung ins Leben gerufene freiwillige Ausgleichszahlung sollte helfen. Um diese in Anspruch zu nehmen, sind jedoch mehrere Schritte nötig.

Das folgende Video erklärt die Vorgehensweise bei der Beantragung einer Entschädigung nach der Insolvenz von Öger Tours:

Video: Thomas Cook-Pleite – Anwältin klärt auf, was Betroffene tun können! So bekommt ihr euer Geld wieder!

Entschädigungen von der Bundesregierung möglich

Die Bundesregierung greift den geschädigten Pauschalurlaubern mit einer Ausgleichszahlung unter die Arme. Diese Ausgleichszahlung finanziert allerdings der Steuerzahler, daher soll später die Öger Tours GmbH wieder in Regress genommen werden. Diese ist über die Zurich-Versicherung abgesichert, allerdings ist noch offen, ob das Geld aus der Insolvenzmasse und der Versicherung reichen wird.

Die Insolvenzmasse ist übrigens auch maßgeblich für Individualtouristen. Diese bekommen kein Geld vom Insolvenzverwalter oder von der Bundesregierung, sie können sich lediglich als Geschädigte melden und Ansprüche aus der Insolvenzmasse anmelden. Sollte diese nicht reichen, gehen Individualurlauber gänzlich leer aus.

Um die Entschädigungen der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können, ist eine Anmeldung auf dem am 6. Mai 2020 eröffneten Portal der Regierung nötig. Zudem müssen die Ansprüche vorher beim Insolvenzverwalter und bei der KAREA angemeldet worden sein. Nach der Anmeldung auf dem Portal der Bundesregierung wird ein PIN versandt. Mit diesem ist die Authentifizierung möglich.

Jetzt können die erforderlichen Dokumente hochgeladen werden. In der Folge muss eine rechtsverbindliche Erklärung unterzeichnet und wieder an das Portal übermittelt werden. Nun heißt es: Abwarten, bis das Geld kommt.

Die ersten Entschädigungen wurden bereits im Juni 2020 gezahlt, bis dato hatten sich mehr als 57.000 geschädigte Urlauber angemeldet. Rund 76 Millionen Euro waren bis dato schon ausgezahlt worden. Mit Stand Juni 2020 rechnete die Bundesregierung noch mit etwa 200.000 Betroffenen und Zahlungen in Höhe von bis zu 225 Millionen Euro.

Wann die Bundesregierung zahlt, hängt jedoch vom Tempo der Bearbeitung der zahlreichen Anträge ab.

Video: URLAUBER GESCHOCKT: Reisekonzern Thomas Cook endgültig pleite

Öger Tours GmbH: Zwingende Anmeldung beim Insolvenzverwalter

Die Pleite der Öger Tours GmbH ist ein Verwaltungsakt in zahlreichen Aufzügen. Das gilt auch für die geschädigten Urlauber, denn sie müssen nun auf ihr Geld warten.

Fazit: Kein Urlaub, kein Geld, nur Ärger.

Nach der Pleite beim Insolvenzverwalter melden

Urlauber, die Geld aus dem Sicherungsschein haben wollen, müssen sich beim Insolvenzverwalter melden. Dieser hat das Verfahren der Abwicklung der Insolvenz an die KAREA übergeben, daher ist eine Anmeldung auch dort zwingend nötig. Doch der Sicherungsschein ist nicht ausreichend gewesen, das Geld längst ausgegeben.

Doch auch diejenigen, die ihre Entschädigung von der Bundesregierung bekommen wollen, müssen sich beim Verwalter der Insolvenz melden. Ohne Anmeldung dort gibt es keinerlei Zahlungen! Dies gilt auch mit dem Wissen, dass diese Zahlungen aus dem Sicherungsschein längst nicht mehr getätigt werden können. Hier muss der vorgeschriebene Verwaltungsweg zwingend eingehalten werden.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Nein, nach der Pleite zahlt auch keine Reiserücktrittsversicherung. Diese geht nur in Leistung, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, weil der Urlauber selbst nicht reisen kann.

Erkrankt er also oder gibt es einen anderen Verhinderungsgrund für den Antritt der Reise, kann die Versicherung in Anspruch genommen werden. Da der Grund für den Reiseausfall aber in der Pleite von Öger Tours zu finden ist, gibt es kein Geld von der Versicherung.

Möglicherweise können Kreditkartenkunden Geld beantragen, weil ihre Kreditkarte eine Insolvenzversicherung enthält. Das bieten nicht alle Kreditkarten, daher sollte das Kreditinstitut, das die Karte ausgegeben hat, diesbezüglich befragt werden. Es kann nähere Auskünfte geben und weiß, wie im Falle der möglichen Leistung vorzugehen ist.

Video: THOMAS COOK-PLEITE: Schockwellen treffen Urlauber und Reisebranche hart

Häufig gestellte Fragen zur Pleite von Öger Tours

Wann kommt Geld von Öger Tours?

Öger Tours selbst zahlt bislang nichts, Geld bekamen Urlauber schon aus dem Sicherungsschein. Auch die Bundesregierung nahm schon im Juni 2020 die ersten Zahlungen vor. Die Anmeldungen für eine Ausgleichszahlung sind noch bis zum 15. November 2020 möglich.

Hat schon jemand Geld von Öger Tours bekommen?

Zahlungen aus dem Sicherungsschein wurden vorgenommen, die Bundesregierung tätigte bereits die ersten Ausgleichszahlungen. Durch die hohe Nachfrage sind Bearbeitungszeiten entsprechend länger.

Wann entschädigt die Bundesregierung die Öger Tours Kunden?

Die Entschädigungszahlungen sind noch offen, einige erste Zahlungen wurden aber bereits vorgenommen. Die ersten Geschädigten erhielten ihr Geld im Juni 2020.

Wann zahlt die Bundesregierung für die Öger Tours Pleite?

Die Bundesregierung zahlte erste Entschädigungen im Juni 2020, die diesbezüglichen Anmeldungen sind noch bis zum 15. November 2020 möglich. Danach erfolgt die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Gelder.

Die ersten Pauschaltouristen wurden durch die Zahlungen aus dem Sicherungsschein entschädigt. ( Foto: Shutterstock-  Martin Good )

Die ersten Pauschaltouristen wurden durch die Zahlungen aus dem Sicherungsschein entschädigt. ( Foto: Shutterstock- Martin Good )

Wie komme ich an mein Geld von Öger Tours?

Geschädigte müssen sich an die Vorgaben im Insolvenzverfahren halten. Der Anspruch über den Sicherungsschein wird angemeldet, danach folgt die Anmeldung bei der KAREA. Im nächsten Schritt muss die Anmeldung über das Portal der Bundesregierung vorgenommen werden, hier werden alle nötigen Dokumente hochgeladen.

Wann kommt die Entschädigung von Öger Tours?

Die ersten Pauschaltouristen wurden durch die Zahlungen aus dem Sicherungsschein entschädigt. Das Geld reichte jedoch nicht für alle, Öger Tours zahlt erst einmal keine weiteren Summen. Nun ist die Bundesregierung mit ihren Ausgleichszahlungen an der Reihe. Individualtouristen bekamen auch kein Geld aus dem Sicherungsschein.

Was tun, wenn man bei Öger Tours gebucht hat?

Geschädigte, die bei Öger gebucht haben, müssen sich an den Insolvenzverwalter und an die KAREA wenden. Außerdem ist die Anmeldung beim Onlineportal der Bundesregierung nötig. Dieses Vorgehen gilt für Pauschaltouristen. Alle anderen bekommen voraussichtlich gar kein Geld, sollte die Insolvenzmasse zu gering sein.

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