Urlauber, die wegen Reisepaketänderungen oder Veranstalterinsolvenzen Nachteile erleiden, sind finanziell abgesichert: Die neue EU-Richtlinie schreibt eine vollständige Rückerstattung innerhalb von vierzehn Tagen vor, sofern der Gutscheinablehnungswunsch erklärt wird. Ausgegebene Gutscheine verfallen nicht, sondern werden bei Nichtnutzung nach zwölf Monaten erstattet. Veranstalter müssen klare Fristen für Beschwerden und Reaktionen einhalten sowie transparente Buchungs- und Stornoinformationen bereitstellen. ARAG-Experten mahnen jedoch, dass kriegsbedingte Kerosinknappheit zu nachträglichen Preisaufschlägen führen kann. Ziel ist maximale Sicherheit.